Verwaltungshaushalt:
1. Ausleihgebühren Stadtbibliothek
2. Zuschuss Pro Familia, Frauenhaus, Lawine
3. Weihnachtsmarkt
4. Eigenverantwortliche Mittelverwendung Kita´s
5. Zuschuss Evangelische Kindertagesstätten
Vermögenshaushalt:
6. Natur- und Umweltschutz
7. Allgemeiner Straßenbau
8. Angelteiche Oberissigheim
9. Umbau Ratskeller
10. Planung von Baugebieten
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Ausleihgebühren Stadtbibliothek UA 3520.1100.7 Stadtbibliothek - Benutzungsgebühren Antrag: Es wird verbindlich festgelegt, dass auch zukünftig von der Stadtbibliothek keine Ausleihgebühren von Kindern unter 18 Jahren erhoben werden. Begründung: Die neue PISA Studie hat deutlich gemacht, dass gerade die sozialen Barrieren im Bildungsstandort Deutschland ein Hauptgrund für vergleichsweise schlechtes Abschneiden sind. Das heißt der Zugang zur Bildung ist für Kinder aus finanziell schlechter gestellten Familien hierzulande schon jetzt besonders schwer. Gerade die Lesekompetenz ist jedoch der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bildung. In diesem Zusammenhang und zu diesem Zeitpunkt über die Einführung von Ausleihgebühren für Kinder nachzudenken ist nicht zielgerichtet und im Gegenteil kontraproduktiv. Wie der Bürgermeister erläuterte ist eine Jahresausleihgebühr von 6,- € für Kinder und von 12 € für Erwachsene geplant. Eventuell können die Gebühren vollständig auf die Erwachsenen umgeschichtet werden - dann ca. 15,- €. |
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Zuschuss Pro Familia, Frauenhaus, Lawine Antrag: Die Mittel unter der Haushaltsstelle 4700.7040.4 sollen um 10.500 € auf 20.500 € erhöht werden. Aus diesen Mitteln sollen folgende Institutionen gefördert werden: Der Zuschuss für
- die Hanauer Lawine Beratungsstelle wird auf € 7.000,- - das Hanauer Frauenhaus auf € 7000,- angehoben - die Familienberatungsstelle ask erhält wie bisher € 2.500,- PRO FAMILIA ist eine anerkannte medizinisch-soziale Einrichtung, die maßgeblich im Bereich der Sexualpädagogik und Sexualplanung Aufklärungs- und Beratungsangebote für Einzelne, Gruppen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Schwangerenkonfliktberatung durch Pro Familia, war in Hanau schon immer stärker auch für katholische Frauen wichtig, da in diesem Bereich in der Diozöse Fulda schon immer massive Einschränkungen bestanden, die natürlich durch das Verbot der Schwangerenkonfliktberatung durch die katholische Kirche noch erheblich verstärkt wurden. Die präventive Arbeit mit Jugendlichen, z.B. in Schulen, kann nur noch teilweise kostenlos angeboten werden. Der finanzielle Rahmen ist eng geworden. Er reicht bei weitem nicht aus für die Nachfrage, so das die Erhöhung des Zuschusses unter Abwägung aller Gesichtspunkte angemessen ist. Lawine besteht als Beratungsstelle für Betroffene von sexuellem Mißbrauch seit 14 Jahren. Ihre Arbeit besteht in der Beratung und Unterstützung von betroffenen Personen, der Präventions- und Informationsarbeit sowie der Fort- und Weiterbildung. Die durch die Medien immer wieder bekanntgewordenen Fälle veranschaulichen die Größenordnung der Problematik. Die finanzielle Lage der Einrichtung verschlechtert sich seit Jahren kontinuierlich. Da der Bestand einer solchen Institution aber für alle Kommunen -also auch Bruchköbel - von überragender Bedeutung ist, ist eine Aufstockung des Betrages auf € 7.000.- daher angemessen. Das Hanauer Frauenhaus leistet seit über 20 Jahren vorbildliche Arbeit bei der Betreuung und Beratung von bedrohten und mißhandelten Frauen sowie deren Kindern. Es ist neben dem Frauenhaus Wächtersbach das einzige im Main Kinzig Kreis und aufgrund seiner Nähe zu Bruchköbel, eine der ersten Adressen die von betroffenen Bruchköbeler Frauen aufgesucht werden. Aufgrund steigender sozialer Probleme wird das Frauenhaus von den betroffenen Frauen und deren Kindern immer häufiger genutzt. Die Auslastung des Frauenhauses in Hanau lag im letzten Jahr bei über 90 Prozent - ein sehr hoher Wert auch im Vergleich zu anderen Frauenhäusern, der aber die Bedeutung dieser Institution klar macht. Dem steht gegenüber, dass das Land seine Unterstützung für das Frauenhaus Hanau aufgegeben hat und gleichzeitig die finanziellen Zuwendungen der Gemeinden und des Kreises immer spärlicher ausfallen. Gerade da ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeit des Frauenhauses Brucköbelern zugute kommt, und es mehr als fraglich ist ob die beispielhaften Spendenaktionen zum Erhalt des Frauenhauses langfristig die Arbeit sichern können, ist ein verstärktes Engagement der Stadt Bruchköbel sehr wichtig. Eine Erhöhung des Zuschusses auf € 7.000.- bedeutet in diesem Zusammenhang eine Mindestanstrengung für diese Ziel. |
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Weihnachtsmarkt
Antrag: |
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Eigenverantwortliche Mittelverwendung Kita´s UA 4640 Kindertagesstätten Eigenverantwortliche Mittelverwendung Haushaltsstelle 6790.7 Innere Verrechnung (Bauhof) Antrag: Die inneren Verrechnungen durch den Bauhof betragen im Ansatz 193.726 € . Dies bedeutet der Bauhof stellt jeder städtischen Kita im Durchschnitt ca. 24.215 € in Rechnung. Die tatsächlichen inneren Verrechnungen werden drei ausgewählten Kitas zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung gestellt. Evtl. eingespartes Geld soll im Verhältnis 50/50 aufgeteilt werden. Damit meinen wir, 50 % fließen zurück in den Haushalt, 50 % verbleiben bei den Kitas. Begründung: Gerade in Zeiten von Budgetierung ist es nicht sehr sinnvoll, den Kitas vorzuschreiben, den Bauhof z. B. mit der Pflege der Außenanlage zu beauftragen, wenn durch einen anderen Anbieter, durch ehrenamtliche Helfer und/oder durch Elternengagement diese Arbeiten möglicherweise günstiger erledigt werden können |
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Zuschuss Evangelische Kindertagesstätten UA 4649 Kindertagesstätten Förderung sonstiger Tageseinrichtungen Haushaltsstelle 7040.9 Zuschüsse an ev. Kindergarten Antrag: Die Kirche wird aus der Trägerschaft ihrer Bruchköbeler Kindertagesstätten entlassen. Die Stadt Bruchköbel führt die Kitas in eigener Trägerschaft fort. Begründung: Bei einer Bezuschussung der Kita Hainstraße mit 80% und der Kita Wilhelm Busch Ring mit 90%, einer jährlichen Erhöhung des Zuschussbedarfes um fast 10 % und ohne die Möglichkeit regulierend auf die Kostenentwicklung einzuwirken, ist es dringend erforderlich, diese Kitas in Eigenregie zu übernehmen. Kostenersparnis ergibt sich zusätzlich durch Wegfall des doppelten Verwaltungsaufwandes - einmal Verwaltung in Bruchköbel und eine weitere Verwaltung beim Rentamt in Hanau. |
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Natur- und Umweltschutz Antrag: Die Haushaltsstelle 3620.9870.9 (Zuschüsse im Rahmen der Umwelt-Förderprogramme) wird im Umfang von jährlich 35.000 € im Haushalt 2006 und im Investitionsplan für die kommenden Jahre wieder neu aufgelegt Begründung: Auch in Zeiten knapper Mittel müssen in der Politik Akzente gesetzt werden, die gesellschaftliche Prozesse in Ihrer Umsetzung unterstützen. Die Förderung von baulichen Maßnahmen, die dem Umweltschutz als herausragendem gesellschaftlichen Ziel dienen, gibt einen großen Anreiz die von vielen Bürgern angedachten Projekte auch umzusetzen. Vor allem aber schafft das Umwelt-Förderprogramm ein Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Baumaßnahmen. Den Bürgern wird verdeutlicht, dass ihre Stadt interessiert ist und es unterstützt, dass unsere Umwelt erhalten bleibt. Angesichts der im Belastungsgebiet Untermain, in dem Bruchköbel liegt, starken bestehenden Eingriffe in die Natur und der erheblichen schon sichtbaren Folgen zum Beispiel für die Wasserwirtschaft ist eine Neuauflage des Programms dringend geboten. |
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Allgemeiner Straßenbau Antrag: In der Haushaltsstelle 6300.9530.7 Straßenbau allgemein wird der Ansatz um 35.000 € auf 215.000 € reduziert. Begründung: Zur Finanzierung des Umweltprogrammes werden Ausgaben im Straßenbau gekürzt. |
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Angelteiche Oberissigheim Antrag: Die Haushaltsstelle 3620.9665.0 Angelteiche Oberissigheim wird gestrichen. Begründung: Der Erhalt von künstlich angelegten Angelteichen, die nur mit erheblichem Aufwand dauerhaft zu erhalten sind, ist nicht sinnvoll. Nach der (bereits geschehenen) Einzäunung des Geländes sollte das gesamte Areal sich selbst überlassen bleiben, so dass die Teiche vermutlich langsam leer laufen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann über Anpflanzungsmaßnahmen im Sinne der Schaffung eines Geländes mit dem Standort angepasster natürlicher Vegetation nachgedacht werden |
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Umbau Ratskeller Antrag: In der Haushaltsstelle 8800.9400.9 Vermögenswirksame Baumaßnahmen (Bebaute Grundstücke) sollte der Umbau des Ratskellers vorerst gestrichen werden. Begründung: Solange die künftige Nutzung des Ratskellers nicht abschließend geklärt ist, sollten dort keine Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. |
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Planung von Baugebieten Antrag: Die Haushaltsstelle 6100.9500.6 Planung und Vermessung von Baugebieten kann entfallen. Begründung: Es besteht nach intensiver Bautätigkeit in den vergangenen Jahren zur Zeit keine Notwendigkeit neue Baugebiete auszuweisen. Im Besonderen gilt das für das Baugebiet Peller II, da dieses Gebiet wegen der Nähe zum Fliegerhorst Erlensee grundsätzlich für Wohnbebauung ungeeignet ist. |