Anträge 2003 bis 2005 von Bündnis 90/Die Grünen Bruchköbel

  • Gentechnik freie Äcker (22.3.05)
  • Schülerbetreuung in Kindertagesstätten (3.2.05)
  • Mobilfunk-Sendemasten(raus aus Wohngebieten) (13.10.04)
  • Hanau selber kaufen (9.3.04)
  • Ringverkehr am Viadukt (16.9.03)

    22.03.2005

    Gentechnik freie Äcker

    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

    Antrag:
    In den Pachtverträgen der Stadt Bruchköbel betreffend die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen wird bei Verlängerung oder Neuabschluss eines Pachtvertrages folgender Passus eingearbeitet:

    Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom                 darf auf den diesen Pachtvertrag betreffenden Flächen gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut auf die Pachtfläche nicht ausgesät  und/oder gepflanzt werden

    Begründung:
    Die Folgen des Einsatzes von gentechnisch veränderten Pflanz- und Saatgut für die Umwelt sind bisher in keiner Weise absehbar.
    Daher sollte auf einen Einsatz verzichtet werden.
    Zur weiteren Begründung legen wir ein gemeinsames Positionspapier verschiedener kirchlicher Institutionen bei, dass mit dazu geführt hat, dass zum Beispiel die Landeskirche Hessen in ihren Pachtverträgen entsprechende Regelungen getroffen hat.


    Ungelöste Fragen - Uneingelöste Versprechen

    10 Argumente gegen die Nutzung

    von gentechnisch veränderten Pflanzen

    in Landwirtschaft und Ernährung

    Ein gemeinsames Positionspapier

    • der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU)
    • der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der deutschen Diözesen
    • dem Ausschuss für den Dienst auf dem Lande in der Evangelischen Kirche in Deutschland (ADL)
    • der Katholischen Landvolkbewegung (KLB)

    Güstrow 7.10.2003

    Einführung

    Die Arbeitsgemeinschaftender Umweltbeauftragten der evangelischen Landeskirchen und der katholischenDiözesen in Deutschland wissen sich mit den anderen Unterzeichnenden dem biblischen Schöpfungsauftrag des Bebauens und Bewahrens der Erde verpflichtet. Sie beobachten daher seit Jahren intensiv die Entwicklung der sogenannten Grünen Gentechnik.
    Die bevorstehende Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der europäischen Landwirtschaft nehmen die kirchlichen Umweltbeauftragten zum Anlass, auf die Gefahren und Fehleinschätzungen dieser Technik hinzuweisen.
    Die Ehrfurcht vor dem von Gott geschaffenen Leben hat Vorrang vor dem technisch Machbaren!
    Auf der Grundlage der folgenden zehn Argumente lehnen die Unterzeichner den Anbau und die Verarbeitung gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Sie verbinden dies mit Empfehlungen an politische Entscheidungsträger und an Kirchengemeinden.

    1. Verbraucherautonomie in Gefahr

    Durch neue EU-Verordnungen werden Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Produkte in der gesamten Kette der Erzeugung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln geregelt. Hierdurch erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden.
    Wenn es jedoch zu der befürchteten schleichenden Vermischung konventioneller mit gentechnisch veränderten Produkten kommt, so wird die dadurch gewonnene Entscheidungsmöglichkeit wieder zunichte gemacht.

    2. Gesundheitsrisiken beim Verzehr

    Es besteht die Gefahr, dass durch die gentechnischen Veränderungen in den Pflanzenzellen zusätzliche Eiweißstoffe produziert werden, die zu Veränderungen in der Verträglichkeit der Erzeugnisse führen und Ursache für das Auftreten neuartiger Allergien sind. Neue allergie- auslösende Substanzen konnten bisher in den Zulassungsprüfungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln verhindert werden, sind aber nicht vollständig auszuschließen.
    Durch das Einfügen von zusätzlichen Genen in den vorhandenen Bauplan des Pflanzengenoms kann es aber auch zu unvorhersehbaren sogenannten Positionseffekten kommen, indem die Wirkung vorhandener Gene gestört oder verändert wird.

    3. Ökologische Risiken beim Anbau

    Mit dem Anbau von Pflanzen, die entweder widerstandsfähig gegen die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln gemacht worden sind (Herbizidresistenz), oder die selbst Giftstoffe gegen Insekten produzieren (Insektenresistenz), gehen ökologische Risiken einher, deren Ausmaß und Folgen erst langfristig angemessen beurteilt werden können. So gibt es erste Hinweise auf das Auftreten widerstandsfähiger Unkräuter bzw. Insekten und auf negative Auswirkungen auf die Mikroorganismen des Bodens.

    4. Gefahr für dieArtenvielfalt

    Durch den Anbau von herbizidresistenten oder insektenresistenten Pflanzen finden Eingriffe in die Nahrungskette und die Artenvielfalt im Ökosystem Acker statt, deren Tragweite für die Landwirtschaft bisher schwer abzuschätzen ist. Natürliche ökologische Gleichgewichte zwischen Schädlingen und Nützlingen werden gestört. Zusätzliche Gefahren gehen von der Gen-Erosion durch die extreme Homogenität des Saatguts und dem großflächigen Anbau aus.

    5. Gentechnik fördert den Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft

    Die bisher in Anwendung befindlichen Konzepte gentechnisch veränderter Pflanzen sind nicht für die Bedürfnisse einer bäuerlichen Landwirtschaft ausgelegt. Die globale Ausbreitung der einzelnen Techniken der Grünen Gentechnik heizt den weltweiten Konkurrenzkampf unter den Landwirten an und gefährdet die Existenz und die Marktfähigkeit von lokal angepassten, standortgerechten Landbausystemen.

    6. Gefahr für die gentechnikfreie Landwirtschaft

    Die unkontrollierbare Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen macht eine neutrale Koexistenz zwischen Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen und solchen, die darauf verzichten wollen, schwierig. Hierzu trägt auch die geplante EU-Saatgutrichtlinie bei, nach der herkömmliches Saatgut ohne Kennzeichnung bis zu 0,7 Prozent gentechnisch verändertes Saatgut enthalten darf. Insbesondere der ökologische Landbau, der für seine Produkte die Freiheit von Gentechnik garantieren will, ist in seiner Existenz bedroht. Eine Entschädigung für Verunreinigungen seiner Ernten mit gentechnisch veränderten Produkten ist derzeit nicht in Sicht. Ein Haftungsrecht für durch die Gentechnik in Landwirtschaft und Natur entstehende Schäden gibt es noch nicht. Im Gegenteil: Der Ökolandbau wie auch die gentechnikfrei arbeitenden konventionellen Bauern müssen die finanziellen Lasten für die Erhaltung einer von Gentechnik unbelasteten Landwirtschaft und die Kosten für den wissenschaftlichen Nachweis aufbringen.

    7. Ökonomische Fehleinschätzung

    Die von den Biotechnologiekonzernen angeführte ökonomische Überlegenheit ihrer Sorten durch Ertragssteigerungen und Betriebsmitteleinsparungen bewahrheitete sich kaum, wie das Beispiel des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais und Soja in Nordamerika zeigte.
    Die teilweise auftretenden Ertragszuwächse werden meist mehr als kompensiert durch die steigenden Betriebskosten und den Einbruch der Märkte. Während die Preise für gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel weltweit fallen, steigen die Kosten für zusätzliche Managementmaßnahmen erheblich an.

    8. Fehleinschätzung Pestizid- und Herbizideinsparung

    Die versprochene Einsparung beim Einsatz chemischer Mittel gegen Insekten und Unkraut kann oft nur kurzfristig erzielt werden. Neben der Gefahr der Resistenzbildung bei Schadorganismen und Unkräutern wird beobachtet, dass in den Feldern andere Schädlinge und Unkräuter vermehrt auftreten. Der Einsatz anderer kostspieliger und umweltbelastender Chemikalien macht die erzielten Einsparungen vielfach wieder zunichte.

    9. Gefahr der Monopolisierung der Nahrungsmittelerzeugung

    Mit dem Vordringen der Gentechnik geht auch die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten einher, Pflanzen und ihre Gene zu patentieren. Patente auf Nahrungsmittel bergen die Gefahr in sich, dass einige wenige multinational agierende Weltkonzerne Ausschließungsrechte erwerben, die es ihnen ermöglichen, die gesamte Kette der Nahrungsmittelherstellung von den Genen bis auf den Esstisch zu kontrollieren. Erste Konflikte um die Ausübung dieser Schutzrechte in Nordamerika dokumentieren, wie zukünftig die Rechte der Bauern an ihrer Ernte eingeschränkt werden können. Patente auf Leben widersprechen dem Konzept des gewerblichen Rechtsschutzes und gewähren Rechte, die weit über die tatsächliche Leistung des “Erfinders” hinausgehen.

    10. Mythos Beseitigung des Hungers in der Welt

    Das Versprechen, mit Hilfe der Gentechnik den Hunger in der Welt zu besiegen, ist un-glaubwürdig.
    Die Gentechnikforschung und -entwicklung liegt in privatwirtschaftlicher Handeiniger weniger Großkonzerne des Nordens, die ihre pflanzengenetischen Produkte durch Patente schützen. Die Entwicklung richtet sich an den Bedürfnissen einer durchrationalisierten Landwirtschaft der gemäßigten Breiten der Erde aus. Diese Produkte tragen bisher nichts zur Problemlösung der Landwirtschaft der Tropen bei. Ein Technologietransfer von Nord nach Süd wird durch Patente und Lizenzgebühren behindert.
    Unter- und Mangelernährung sind kein Mengen-, sondern ein Macht- und Verteilungsproblem.
    In der Welt werden nicht zu wenig Lebensmittel produziert, sondern es gibt gravierende Defizite bei den Zugängen zur und der Verteilung von Nahrung.

    Empfehlungen an die Politik

    Die kirchlichen Umweltbeauftragten fordern die politischen Entscheidungsträger auf, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bäuerinnen und Bauern, die folgenden Anliegen bei den gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Produkten umzusetzen:

    • Herkömmliches Saatgut darf nicht mit gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigt sein, damit Landwirte sich bewusst für oder gegen den Anbau gentechnisch veränderter Produkte entscheiden können. Daher sollte der Entwurf der geplanten EU-Saatgutrichtlinie geändert werden.
    • Durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen darf keine Beeinträchtigung der gentechnikfreien Landwirtschaft erfolgen. Daher ist eine klare, einheitliche Regelung der Koexistenz für alle Mitgliedsstaaten der erweiterten EU durchzusetzen.
    • Eine Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip für Schäden durch gentechnisch veränderte Pflanzen und Produkte ist einzuführen.
    • Leben ist keine Erfindung des Menschen und damit nicht patentierbar. Deshalb ist eine Revision der EU-Biopatentrichtlinie und des TRIPs-Abkommens in der WTO erforderlich.
    • Die Regulierung der Gentechnik darf nicht den Handelsinteressen untergeordnet werden; dem Druck der USA in der WTO ist Stand zu halten.

    Empfehlungen an die Kirchengemeinden

    Die kirchlichen Umweltbeauftragten bitten die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden, Einrichtungen, Ämtern und Werken, den folgenden Anliegen im kirchlichen Handeln Aufmerksamkeit zu schenken:

    • Angebote zur Information und Diskussion zu Fragen der Grünen Gentechnik bereitstellen
    • Ausschluss von gentechnisch verändertem Pflanz- und Saatgut auf kirchlichen Ländereien durch entsprechende Klauseln in den Pachtverträgen
    • Bewusster Einkauf von Lebensmitteln, die ohne gentechnische Verfahren produziert worden sind.

    Dieses Positionspapierwird von folgenden Organisationen unterstützt:

    Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Ev. Kirche in Deutschland (AGU)
    Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der deutschen Diözesen
    Ausschuss Kirchlicher Dienste auf dem Lande in der EKD (ADL)
    Katholische Landvolkbewegung (KLB)
    (KLB)


    03.02.2005

    Schülerbetreuung in Kindertagesstätten

    Antrag:
    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Angebot der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder in Bruchköbeler Kindertagesstätten wird in der bisherigen Form aufrechterhalten und auf Dauer auf möglichst alle Kindertagesstätten ausgedehnt.Es werden bevorzugt Einrichtungen gewählt, die auch für Kindergartenkinder Nachmittagsbetreuung anbieten und wo eine gute ÖPNV Anbindung und/oder Nähe zu einer Grundschule vorhanden ist.Die Existenz dieser Betreuungsmöglichkeit wird an alle Eltern von Grundschulkindern ein- bis zweimal jährlich schriftlich in Zusammenarbeit mit den Schulen bekannt gemacht. Zusätzlich werden die Kindertagesstätten diese Einrichtung beim jährlichen Vortreffen zur Einschulung präsentieren.

    Begründung:
    Die Etablierung der Einrichtung einer neuen Betreuungsform für Kinder erfordert ein gewisses Durchhaltevermögen und sollte deshalb nach einjähriger Probezeit mit nur mittlerer Beteiligung vollständig aufrecht erhalten werden.

    Dabei sollte in näherer Zukunft darauf geachtet werden, dass Einrichtungen ausgewählt werden, wo ohnehin eine Nachmittagsbetreuung gegeben ist um möglichst keine neuen Kapazitäten schaffen zu müssen.

    Essentiell wichtig ist die breite Kommunikation einer solchen Einrichtung gerade in der Einführungsphase. Gerade in Bruchköbel, wo durch die Einrichtung neuer Baugebiete eine starke Fluktuation in der Bevölkerung herrscht und wo gerade neu hinzuziehende Familien dringend auf Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder angewiesen sind, ist eine möglichst breite Information, die jeden erreicht dringend geboten.


    13.10.2004

    Prüfung des Mobilfunkmast-Sendestandortes

    Antrag:
    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

    der Magistrat wird beauftragt, keinen Auftrag zur Prüfung des Mobilfunkmast-Sendestandortes am Sportplatz zu erteilen bzw. einen solchen zurückzuziehen.

    Begründung:
    Die politische Zielsetzung des beschlossenen interfraktionellen Antrages war, die beiden Interessen mobile Erreichbarkeit und geringe Strahlenbelastung in Einklang zu bringen. Dazu greift eine Analyse des Sendstandortes am Sportplatz zu kurz.

    Es muss eine flächendeckende Analyse der Bruchköbeler Gemarkung (evtl. unter Einbeziehung der benachbarten Kommunen) erfolgen um mit den dann gewonnenen Erkenntnissen in der konstruktiven Auseinandersetzung mit den Mobilfunkbetreibern und schließlich auf dem Weg einer Bauleitplanung eine optimale Lösung für ganz Bruchköbel und alle Bruchköbeler Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

    Die wichtigste und kostenintensivste Grundlage zur Erstellung einer funktechnischen Analyse, bei der Mobilfunk-Sendestandorte ermittelt werden, die eine gleichmäßige Abdeckung und eine geringe Strahlenbelastung gewährleisten, sind die topographischen Daten, die bereits für die Abwasserberechnung im Zusammenhang mit der neuen Gebührensatzung ermittelt wurden.


    09.03.04

    Hanau selber kaufen

    Antrag:
    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt das Projekt "Hanau selber kaufen"
    Der Bürgermeister wird gebeten in den nächsten Mitteilungen des Magistrates auf das Projekt hinzuweisen

    Begründung:
    Die Hanauer MOX - Anlage steht zum Verkauf. Während die Bundesregierung noch prüft, ob ein Export nach China politisch/rechtlich verhindert werden kann, haben Prominente und Umweltverbände ein Projekt ins Leben gerufen um die Hanauer Atomanlage selber zu kaufen.

    Damit soll zum einen der Verkauf nach China verhindert werden ( Kosten 50.000.001 € ) und zweitens eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt werden ( 20 Mio. €).

    Weitere Infos unter: www.hanauselberkaufen.de , TAZ vom 26.02.04 oder HA vom 27.02.04


    16.09.2003

    Ringverkehr am Viadukt

    Antrag:
    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

    Ein Ringverkehr am Viadukt wird probeweise eingerichtet (Verkehrskonzept nach Prof. W. Mensebach).
    Vom Viadukt nach rechts in die Friedberger Landstraße, am Roadhouse links in die Römerstraße, an der Tankstelle links auf die Landesstraße 3195 zurück zum Ausgangspunkt.

    Begründung:
    Die Verkehrssituation am Viadukt und in der Hauptstrasse hat sich nicht verändert. Die Umgehung Roßdorf hat in den nächsten Jahren ebenfalls keine Chance auf Realisierung (lt. Hr. Dziony in der letzten Stadtverordnetenversammlung). Konsequenz: Andere Verbesserungsmöglichkeiten müssen geprüft werden!

    Diese äußerst preiswerte Idee könnte funktionieren! sagte Bürgermeister Roth lt. FR Er meinte sogar, dieser Kreisel könnte den zusätzlichen Verkehr schlucken, der durch den Bau eines Bau- und Gartenmarktes entstünde.

    Kreisel statt Ampeln (Aloys Lenz setzt sich für runde Verkehrslösungen ein HA vom 26.5.2003) Herr Lenz betrachte die Einrichtung von Kreiseln an verkehrsreichen Kreuzungen als sinnvolle Verkehrserleichterung. Außerdem werde der Kreisverkehr in der Bevölkerung überwiegend akzeptiert, er sei umweltfreundlicher und kostengünstiger als Ampelanlagen.


    © by Bündnis90 / Die Grünen OV Bruchköbel 1999 - 2005
    [Home]   [Mail]
    - End of this page -