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22.03.2005 Gentechnik freie Äcker Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Antrag: In den Pachtverträgen der Stadt Bruchköbel betreffend die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen wird bei Verlängerung oder Neuabschluss eines Pachtvertrages folgender Passus eingearbeitet: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom darf auf den diesen Pachtvertrag betreffenden Flächen gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut auf die Pachtfläche nicht ausgesät und/oder gepflanzt werden
Begründung:
Die bevorstehende Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der europäischen Landwirtschaft nehmen die kirchlichen Umweltbeauftragten zum Anlass, auf die Gefahren und Fehleinschätzungen dieser Technik hinzuweisen. Die Ehrfurcht vor dem von Gott geschaffenen Leben hat Vorrang vor dem technisch Machbaren! Auf der Grundlage der folgenden zehn Argumente lehnen die Unterzeichner den Anbau und die Verarbeitung gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Sie verbinden dies mit Empfehlungen an politische Entscheidungsträger und an Kirchengemeinden. 1. Verbraucherautonomie in Gefahr Durch neue EU-Verordnungen werden Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Produkte in der gesamten Kette der Erzeugung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln geregelt. Hierdurch erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden. Wenn es jedoch zu der befürchteten schleichenden Vermischung konventioneller mit gentechnisch veränderten Produkten kommt, so wird die dadurch gewonnene Entscheidungsmöglichkeit wieder zunichte gemacht. 2. Gesundheitsrisiken beim Verzehr Es besteht die Gefahr, dass durch die gentechnischen Veränderungen in den Pflanzenzellen zusätzliche Eiweißstoffe produziert werden, die zu Veränderungen in der Verträglichkeit der Erzeugnisse führen und Ursache für das Auftreten neuartiger Allergien sind. Neue allergie- auslösende Substanzen konnten bisher in den Zulassungsprüfungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln verhindert werden, sind aber nicht vollständig auszuschließen. Durch das Einfügen von zusätzlichen Genen in den vorhandenen Bauplan des Pflanzengenoms kann es aber auch zu unvorhersehbaren sogenannten Positionseffekten kommen, indem die Wirkung vorhandener Gene gestört oder verändert wird. 3. Ökologische Risiken beim Anbau Mit dem Anbau von Pflanzen, die entweder widerstandsfähig gegen die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln gemacht worden sind (Herbizidresistenz), oder die selbst Giftstoffe gegen Insekten produzieren (Insektenresistenz), gehen ökologische Risiken einher, deren Ausmaß und Folgen erst langfristig angemessen beurteilt werden können. So gibt es erste Hinweise auf das Auftreten widerstandsfähiger Unkräuter bzw. Insekten und auf negative Auswirkungen auf die Mikroorganismen des Bodens. 4. Gefahr für dieArtenvielfalt Durch den Anbau von herbizidresistenten oder insektenresistenten Pflanzen finden Eingriffe in die Nahrungskette und die Artenvielfalt im Ökosystem Acker statt, deren Tragweite für die Landwirtschaft bisher schwer abzuschätzen ist. Natürliche ökologische Gleichgewichte zwischen Schädlingen und Nützlingen werden gestört. Zusätzliche Gefahren gehen von der Gen-Erosion durch die extreme Homogenität des Saatguts und dem großflächigen Anbau aus. 5. Gentechnik fördert den Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft Die bisher in Anwendung befindlichen Konzepte gentechnisch veränderter Pflanzen sind nicht für die Bedürfnisse einer bäuerlichen Landwirtschaft ausgelegt. Die globale Ausbreitung der einzelnen Techniken der Grünen Gentechnik heizt den weltweiten Konkurrenzkampf unter den Landwirten an und gefährdet die Existenz und die Marktfähigkeit von lokal angepassten, standortgerechten Landbausystemen. 6. Gefahr für die gentechnikfreie Landwirtschaft Die unkontrollierbare Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen macht eine neutrale Koexistenz zwischen Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen und solchen, die darauf verzichten wollen, schwierig. Hierzu trägt auch die geplante EU-Saatgutrichtlinie bei, nach der herkömmliches Saatgut ohne Kennzeichnung bis zu 0,7 Prozent gentechnisch verändertes Saatgut enthalten darf. Insbesondere der ökologische Landbau, der für seine Produkte die Freiheit von Gentechnik garantieren will, ist in seiner Existenz bedroht. Eine Entschädigung für Verunreinigungen seiner Ernten mit gentechnisch veränderten Produkten ist derzeit nicht in Sicht. Ein Haftungsrecht für durch die Gentechnik in Landwirtschaft und Natur entstehende Schäden gibt es noch nicht. Im Gegenteil: Der Ökolandbau wie auch die gentechnikfrei arbeitenden konventionellen Bauern müssen die finanziellen Lasten für die Erhaltung einer von Gentechnik unbelasteten Landwirtschaft und die Kosten für den wissenschaftlichen Nachweis aufbringen. 7. Ökonomische Fehleinschätzung Die von den Biotechnologiekonzernen angeführte ökonomische Überlegenheit ihrer Sorten durch Ertragssteigerungen und Betriebsmitteleinsparungen bewahrheitete sich kaum, wie das Beispiel des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais und Soja in Nordamerika zeigte. Die teilweise auftretenden Ertragszuwächse werden meist mehr als kompensiert durch die steigenden Betriebskosten und den Einbruch der Märkte. Während die Preise für gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel weltweit fallen, steigen die Kosten für zusätzliche Managementmaßnahmen erheblich an. 8. Fehleinschätzung Pestizid- und Herbizideinsparung Die versprochene Einsparung beim Einsatz chemischer Mittel gegen Insekten und Unkraut kann oft nur kurzfristig erzielt werden. Neben der Gefahr der Resistenzbildung bei Schadorganismen und Unkräutern wird beobachtet, dass in den Feldern andere Schädlinge und Unkräuter vermehrt auftreten. Der Einsatz anderer kostspieliger und umweltbelastender Chemikalien macht die erzielten Einsparungen vielfach wieder zunichte. 9. Gefahr der Monopolisierung der Nahrungsmittelerzeugung Mit dem Vordringen der Gentechnik geht auch die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten einher, Pflanzen und ihre Gene zu patentieren. Patente auf Nahrungsmittel bergen die Gefahr in sich, dass einige wenige multinational agierende Weltkonzerne Ausschließungsrechte erwerben, die es ihnen ermöglichen, die gesamte Kette der Nahrungsmittelherstellung von den Genen bis auf den Esstisch zu kontrollieren. Erste Konflikte um die Ausübung dieser Schutzrechte in Nordamerika dokumentieren, wie zukünftig die Rechte der Bauern an ihrer Ernte eingeschränkt werden können. Patente auf Leben widersprechen dem Konzept des gewerblichen Rechtsschutzes und gewähren Rechte, die weit über die tatsächliche Leistung des “Erfinders” hinausgehen. 10. Mythos Beseitigung des Hungers in der Welt Das Versprechen, mit Hilfe der Gentechnik den Hunger in der Welt zu besiegen, ist un-glaubwürdig. Die Gentechnikforschung und -entwicklung liegt in privatwirtschaftlicher Handeiniger weniger Großkonzerne des Nordens, die ihre pflanzengenetischen Produkte durch Patente schützen. Die Entwicklung richtet sich an den Bedürfnissen einer durchrationalisierten Landwirtschaft der gemäßigten Breiten der Erde aus. Diese Produkte tragen bisher nichts zur Problemlösung der Landwirtschaft der Tropen bei. Ein Technologietransfer von Nord nach Süd wird durch Patente und Lizenzgebühren behindert. Unter- und Mangelernährung sind kein Mengen-, sondern ein Macht- und Verteilungsproblem. In der Welt werden nicht zu wenig Lebensmittel produziert, sondern es gibt gravierende Defizite bei den Zugängen zur und der Verteilung von Nahrung. Empfehlungen an die Politik Die kirchlichen Umweltbeauftragten fordern die politischen Entscheidungsträger auf, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bäuerinnen und Bauern, die folgenden Anliegen bei den gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Produkten umzusetzen:
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der deutschen Diözesen Ausschuss Kirchlicher Dienste auf dem Lande in der EKD (ADL) Katholische Landvolkbewegung (KLB) (KLB) |
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03.02.2005 Schülerbetreuung in Kindertagesstätten Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Angebot der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder in Bruchköbeler Kindertagesstätten wird in der bisherigen Form aufrechterhalten und auf Dauer auf möglichst alle Kindertagesstätten ausgedehnt.Es werden bevorzugt Einrichtungen gewählt, die auch für Kindergartenkinder Nachmittagsbetreuung anbieten und wo eine gute ÖPNV Anbindung und/oder Nähe zu einer Grundschule vorhanden ist.Die Existenz dieser Betreuungsmöglichkeit wird an alle Eltern von Grundschulkindern ein- bis zweimal jährlich schriftlich in Zusammenarbeit mit den Schulen bekannt gemacht. Zusätzlich werden die Kindertagesstätten diese Einrichtung beim jährlichen Vortreffen zur Einschulung präsentieren.
Begründung: |
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13.10.2004 Prüfung des Mobilfunkmast-Sendestandortes Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, keinen Auftrag zur Prüfung des Mobilfunkmast-Sendestandortes am Sportplatz zu erteilen bzw. einen solchen zurückzuziehen. Begründung: Die politische Zielsetzung des beschlossenen interfraktionellen Antrages war, die beiden Interessen mobile Erreichbarkeit und geringe Strahlenbelastung in Einklang zu bringen. Dazu greift eine Analyse des Sendstandortes am Sportplatz zu kurz. Es muss eine flächendeckende Analyse der Bruchköbeler Gemarkung (evtl. unter Einbeziehung der benachbarten Kommunen) erfolgen um mit den dann gewonnenen Erkenntnissen in der konstruktiven Auseinandersetzung mit den Mobilfunkbetreibern und schließlich auf dem Weg einer Bauleitplanung eine optimale Lösung für ganz Bruchköbel und alle Bruchköbeler Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die wichtigste und kostenintensivste Grundlage zur Erstellung einer funktechnischen Analyse, bei der Mobilfunk-Sendestandorte ermittelt werden, die eine gleichmäßige Abdeckung und eine geringe Strahlenbelastung gewährleisten, sind die topographischen Daten, die bereits für die Abwasserberechnung im Zusammenhang mit der neuen Gebührensatzung ermittelt wurden. |
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09.03.04 Hanau selber kaufen Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt das Projekt "Hanau selber kaufen" Der Bürgermeister wird gebeten in den nächsten Mitteilungen des Magistrates auf das Projekt hinzuweisen Begründung: Die Hanauer MOX - Anlage steht zum Verkauf. Während die Bundesregierung noch prüft, ob ein Export nach China politisch/rechtlich verhindert werden kann, haben Prominente und Umweltverbände ein Projekt ins Leben gerufen um die Hanauer Atomanlage selber zu kaufen. Damit soll zum einen der Verkauf nach China verhindert werden ( Kosten 50.000.001 € ) und zweitens eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt werden ( 20 Mio. €). Weitere Infos unter: www.hanauselberkaufen.de , TAZ vom 26.02.04 oder HA vom 27.02.04 |
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16.09.2003 Ringverkehr am Viadukt Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Ein Ringverkehr am Viadukt wird probeweise eingerichtet (Verkehrskonzept nach Prof. W. Mensebach). Vom Viadukt nach rechts in die Friedberger Landstraße, am Roadhouse links in die Römerstraße, an der Tankstelle links auf die Landesstraße 3195 zurück zum Ausgangspunkt. Begründung: Die Verkehrssituation am Viadukt und in der Hauptstrasse hat sich nicht verändert. Die Umgehung Roßdorf hat in den nächsten Jahren ebenfalls keine Chance auf Realisierung (lt. Hr. Dziony in der letzten Stadtverordnetenversammlung). Konsequenz: Andere Verbesserungsmöglichkeiten müssen geprüft werden! Diese äußerst preiswerte Idee könnte funktionieren! sagte Bürgermeister Roth lt. FR Er meinte sogar, dieser Kreisel könnte den zusätzlichen Verkehr schlucken, der durch den Bau eines Bau- und Gartenmarktes entstünde. Kreisel statt Ampeln (Aloys Lenz setzt sich für runde Verkehrslösungen ein HA vom 26.5.2003) Herr Lenz betrachte die Einrichtung von Kreiseln an verkehrsreichen Kreuzungen als sinnvolle Verkehrserleichterung. Außerdem werde der Kreisverkehr in der Bevölkerung überwiegend akzeptiert, er sei umweltfreundlicher und kostengünstiger als Ampelanlagen. |